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Behördenwegweiser

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Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Beschreibung

Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):

Informationen aus dem wasserwirtschaftlichen Kartenviewer der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Voraussetzungen

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

Online-Verfahren

Hochwassernachrichtendienst Bayern
Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

Weiterführende Links

  • Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)
    Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Grundwasser - Kartenportal der Ingolstädter Kommunalbetriebe INKB (in-kb.de)

    Es können im Kartenportal verschiedene Informationen abgerufen werden zu den Themen Grundwasser, Hochwasser oder auch zu den Wasserschutzgebieten im Stadtgebiet Ingolstadts.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2025