Kommunalwahlen
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
Briefwahl bei der Kommunalwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Wahlberechtigung und -benachrichtigungsbrief für die Kommunalwahl
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
zum Wahltag,
zur Wahlzeit,
zum Ort des Wahlraumes und
ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl (online beantragen) oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise »ihr« Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie volljährig sind und in Ingolstadt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufhalten (im Regelfall Hauptwohnung). Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
Die Wahlergebnisse vergangener Kommunalwahlen
Kommunalwahlen vom 08.03.2026
- Amtliches Endergebnis der Stadtratswahl nach Wahlvorschlägen
- Amtliches Endergebnis der Stadtratswahl nach Bewerbern
Oberbürgermeisterwahl vom 09.02.2025 bzw. 23.02.2025
- Endgültiges Ergebnis der Wahl vom 09.02.2025
- Endgültiges Ergebnis der Stichwahl vom 23.02.2025
- Wahlergebnisse der Oberbürger-Stichwahl am 23. Februar 2025: obwahl.ingolstadt.de
Kommunalwahlen vom 15.03. bzw. 29.03.2020
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 16.03.2014
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
Kommunalwahlen vom 02.03.2008
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
- Wahlergebnisse nach Stadtbezirken
Kommunalwahlen vom 03.03.2002
- Oberbürgermeisterwahl
- Stadtratswahl
- Stimmbezirke
Wahlanalysen und Ergebnisse der Kommunalwahlen
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen (Bayerisches Landesamt für Statistik)
Ortssprecherwahlen 27.07.2026
Am 27.07.2026 werden Ortssprecherwahlen in sechs Ingolstädter Stadtteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) durchgeführt. Auf die Wahlbekanntmachung vom 21.05.2026 wird verwiesen:
Voraussetzungen:
Die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher ist ein Gemeindeorgan, legitimiert durch eine beantragte Wahl. Eine Ortssprecherwahl nach Art. 60a BayGO kann demnach in den Stadtteilen durchgeführt werden, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren, die im Stadtrat nicht vertreten sind und für die kein Bezirksausschuss (BZA) nach Art. 60a Abs. 4 BayGO i. V. m. Art. 60 Abs. 2 BayGO besteht.
Funktion und Aufgaben des Ortssprechers
Das Ehrenamt der Ortssprecherin bzw. des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Stadtteile, indem diese durch die Ortssprecherin bzw. den Ortssprecher bei den Stadtratssitzungen vertreten werden. Neben einer beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher auch eine wichtige Ansprechpartnerin bzw. ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen. Zudem hat die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher neben dem Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen auch das Recht sich dort zu Wort zu melden. Eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die ihren bzw. seinen Bereich betreffen, angehört werden (siehe auch § 28 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ingolstadt).
Die Amtszeit der gewählten Ortssprecherin oder des gewählten Ortssprechers endet regulär gem. Art. 60a Abs. 1 Satz 4 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) mit der Wahlzeit des Stadtrats.
